Derzeit werden auf Webseiten von Gruppen, welche das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 unter der Herrschaft der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 wieder errichten wollen und in diesem Zusammenhang den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz in Abrede stellen, gesellschaftskritische Publikationen der Grundrechtepartei, meist in deren oder im Namen ihrer Bundessprecher, gegen deren Willen veröffentlicht und so u.U. der Eindruck erweckt, die Grundrechtepartei unterstütze derartige Ziele. Hiermit distanziert sich die Grundrechtepartei ausdrücklich von solchen Bestrebungen und widerspricht jeder ungenehmigten Veröffentlichung ihrer Beiträge zur politischen Willensbildung des Volkes i.S.d. Art. 21 GG.

1 BvR 2986/09 (ArbGG)

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5 Antworten zu “1 BvR 2986/09 (ArbGG)”

  1. Klara

    Ich habe dem BverfG eine Rechtssache die ZPO von 2005 betreffend zur Erklärung der positiven Gültigkeit vorgelegt. Ich bekam hier nun nicht einmal mehr eine Nichtannahmeerklärung, sondern es wurde als unzulässig zurückgewiesen. Begründung: Ich hätte die ZPO in dieser Weise, wie es mein Anliegen war, also mittelbar, nur angreifen können innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Gesetzes, hier 2005. Das Jahr sei lange vorbei, also… Pech gehabt. Und um den Akt unmittelbar anzugreifen, habe ich nur 3 Monate Zeit, und die sind eben leider auch bereits vorbei. Also könne man mir nicht weiterhelfen… Was fängt man denn mit solch einem Schreiben an…?! Eine Gültigkeit ist jedenfalls nicht positiv beschieden worden.

    Klara

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