| BVerfGE 2, 121ff | 10.02.1953 – 1 BvR 787/52 | I. Senat |
BVerfGE 2, 121 – ZITIERGEBOT
Die Vorschrift des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG – das Grundrecht muß im Fall der Einschränkung unter Angabe des Artikels genannt werden – bezieht sich nur auf künftige Rechtssetzung.
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Allerdings ist in § 81 StPO das Grundrecht der persönlichen Freiheit – Art. 2 GG – nicht ausdrücklich bezeichnet, während nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 ein Grundrecht, wenn es durch Gesetz eingeschränkt wird, unter Angabe des Artikels genannt werden muß. Dieses formelle Erfordernis des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, auf das sich die Beschwerdeführerin beruft, hat jedoch nach Sinn und Zweck der Bestimmung nur für die künftige Gesetzgebung Geltung (vgl.
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hierzu Bonner Kommentar zum GG, 1950, Anm. II 1 f ß zu Art. 19).
Hallo Webmaster…
Ich war für die DVAG 10 Jahre -lang tätig und hatte vor 1,5 Jahren fristlos gekündigt. Bei LG .Ansbach wurde dieses Urteil Bestätigt. Bei der Berufung Klägerin (DVAG) hat das OLG es dann anders gesehen und hat die fristlose Kündigung nun umgewandelt im nachhinein in eine Ordentlich Kündigung nun werde ich aber Schadensersatzpflichtig da mein Vertrag Handelsvertreterrecht bis zum 31.12.2010 vortbestand.
Kann ich hier nun das obige Zitiergebot anwenden um hier das Gericht anzuhalten mir zu sagen ob
aus diesen Urteil meine Grundgesetze Grundrechte dadurch verletzt wurden.
Das Recht auf einen Arbeitsplatz, und das recht zu Kündigen ???
?
[...] stattdessen auf die Erstentscheidung des BverfG zum sog. Zitiergebot aus dem Jahr 1953 – BverfGE 2, 121 – bezogen und die StPO grundgesetzwidrig für nicht ungültig erklärt. Die gesamte bisher [...]
[...] die erste Entscheidung zum sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG – BverfGE 2, 121 – aus dem Jahr 1953 ist, so sind es denn auch bis auf die sog. Mutzenbacher-Entscheidung alle [...]
[...] Entscheidung in Sachen “Zitiergebot” gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG – BverfGE 2, 121 – am 10.02.1953 sich der “teleologischen Auslegung” bedient, anstatt den auch [...]
[...] seit der Erstentscheidung zum sog. Zitiergebot – BverfGE 2, 121 – im Jahr 1953 ergangenen 39 Entscheidungen des BverfG sind bis auf die sog. [...]
[...] spätere Bundesverfassungsgerichtsentscheidung -BverfGE 2, 121 – geht denn in ihrer Betrachtung zu diesem Gesetzgebungsakt völlig falsch von sog. [...]
[...] diesem Personenkreis wurden die Entscheidungen – BVerfGE 2, 121 – und – BverfG 5, 13 – gegen den ausdrücklichen auch das [...]
[...] diesem Personenkreis wurden die Entscheidungen – BVerfGE 2, 121 – und – BverfG 5, 13 – gegen den ausdrücklichen auch das [...]
[...] 10.02.1953 entschied der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes das erste Mal seit dem Inkrafttreten des [...]
[...] spätere Bundesverfassungsgerichtsentscheidung -BverfGE 2, 121 – geht denn in ihrer Betrachtung zu diesem Gesetzgebungsakt völlig falsch von sog. [...]
[...] 1. Das Zitiergebot würde sich „nur“ auf „nachkonstitutionelles Recht“ beziehen (vgl. BVerfGE 2, 121ff – Zitiergebot, vom [...]
[...] diesem Personenkreis wurden die Entscheidungen – BVerfGE 2, 121 – und – BverfG 5, 13 – gegen den ausdrücklichen auch das Bundesverfassungsgericht zwingend [...]
[...] der dort seit der Erstentscheidung zum sog. Zitiergebot gemäß Aret. 19 Abs. 1 Satz 2 GG – BverfGE 1, 121 – 1953 weiter getroffenen grundgesetzwidrigen Entscheidungen ebenfalls zum sog. Zitiergebot als [...]
[...] hat sich stattdessen auf die Erstentscheidung des BverfG zum sog. Zitiergebot aus dem Jahr 1953 – BverfGE 2, 121 – bezogen und die StPO grundgesetzwidrig für nicht ungültig erklärt. Die gesamte bisher [...]
[...] müssenden Entscheidung in Sachen “Zitiergebot” gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG – BverfGE 2, 121 – am 10.02.1953 sich der “teleologischen Auslegung” bedient, anstatt den auch [...]
[...] verfassungsfeindlich die erste Entscheidung zum sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG – BverfGE 2, 121 – aus dem Jahr 1953 ist, so sind es denn auch bis auf die sog. Mutzenbacher-Entscheidung alle [...]
[...] 1953 zur Frage des sog. Zitiergebotes zu treffen gewesene Entscheidung – BverfGE 2, 121 – . Mit den bereits in den Protokollen des parl. Rates geschrieben stehenden Worten des [...]
[...] zweifelsfrei als identifiziert bezeichnen, der an der ersten BverfG - Entscheidung – BverfGE 2, 121 - gegen das sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG mitgewirkt [...]
[...] die Herren Dr. Hermann von Mangoldt und Dr. Theodor Maunz und sein Co-Autor Günter Dürig waren, ist im Wesentlichen auf der [...]
[...] dem Ansinnen des Nazijuristen Dr. Hermann von Mangoldt , auf das Zitiergebot doch noch zu verzichten, mit aller Entschiedenheit entgegen zu [...]
[...] 10.02.1953 entschied der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes das erste Mal seit dem Inkrafttreten des [...]