Derzeit werden auf Webseiten von Gruppen, welche das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 unter der Herrschaft der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 wieder errichten wollen und in diesem Zusammenhang den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz in Abrede stellen, gesellschaftskritische Publikationen der Grundrechtepartei, meist in deren oder im Namen ihrer Bundessprecher, gegen deren Willen veröffentlicht und so u.U. der Eindruck erweckt, die Grundrechtepartei unterstütze derartige Ziele. Hiermit distanziert sich die Grundrechtepartei ausdrücklich von solchen Bestrebungen und widerspricht jeder ungenehmigten Veröffentlichung ihrer Beiträge zur politischen Willensbildung des Volkes i.S.d. Art. 21 GG.

BVerfGE 21, 92

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BVerfGE 21, 92ff12.01.1967 – 1 BvR 168/64 I. Senat

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Seite 93

1 Abgedruckt als Nr. 9 S. 73.

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    [...] Gesetzes wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG feststellen und anmahnen könnte?¹ http://zitiergebot.org/bverfge-21-92/ ² http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv064072.html ³ [...]

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