Derzeit werden auf Webseiten von Gruppen, welche das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 unter der Herrschaft der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 wieder errichten wollen und in diesem Zusammenhang den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz in Abrede stellen, gesellschaftskritische Publikationen der Grundrechtepartei, meist in deren oder im Namen ihrer Bundessprecher, gegen deren Willen veröffentlicht und so u.U. der Eindruck erweckt, die Grundrechtepartei unterstütze derartige Ziele. Hiermit distanziert sich die Grundrechtepartei ausdrücklich von solchen Bestrebungen und widerspricht jeder ungenehmigten Veröffentlichung ihrer Beiträge zur politischen Willensbildung des Volkes i.S.d. Art. 21 GG.

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  1. Richter beugen systematisch das Recht, um die Ungültigkeit vieler Gesetze wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot zu vertuschen « Steuern + Grundrechte.blog

    [...] oder gar Verletzung seiner grundgesetzlich garantierten Freiheitsgrundrechte, die in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen [...]

  2. Steuern + Grundrechte.blog » Blog Archive » Richter beugen systematisch das Recht, um die Ungültigkeit vieler Gesetze wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot zu vertuschen

    [...] oder gar Verletzung seiner grundgesetzlich garantierten Freiheitsgrundrechte, die in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen [...]

  3. Steuern + Grundrechte.blog » Blog Archive » Gerichtspersonen handeln seit Jahren ohne dem verfassungsrechtlich verankerten sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG genügenden Gesetzen

    [...] Der Erstkommentator des Grundrechteteils des Bonner Grundgesetzes, Kurt-Georg Wernicke, hat es mit wenigen aber dafür sehr verständlichen Worten auf den Punkt gebracht. Das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG soll dem Schutz des Individuums dienen und dafür muss in Kauf genommen werden, dass ggf. der Gesetzgeber nicht mehr mehr Arbeit hat, sondern er ggf. ungültige Gesetze in einem völlig neuen Gesetzgebungsverfahren beraten muss. Das Ziel des parlamentarischen Rates soll es gewesen sein, Grundrechtseinschränkungen zu etwas außergewöhnlichen anstatt zur Regel werden zu lassen. Dr. Thomas Dehler wird ja denn auch mit folgenden Worten bezüglich des gewollten Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG zitiert: “Wir wollen diese Fessel des Gesetzgebers!” [...]

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