Das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG wird in die Strafprozessordnung aufgenommen
Am 15.12.2010 beschloss der Bundesrat die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Neuordnung der Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben¹. Danach bedarf es in Zukunft keiner richterlichen Anordnung mehr in den Fällen der §§ 315a und 315c bis 316 des StGB, wenn eine Blutprobenentnahme dem Nachweis von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten im Blut [...]
Letzte Kommentare