Derzeit werden auf Webseiten von Gruppen, welche das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 unter der Herrschaft der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 wieder errichten wollen und in diesem Zusammenhang den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz in Abrede stellen, gesellschaftskritische Publikationen der Grundrechtepartei, meist in deren oder im Namen ihrer Bundessprecher, gegen deren Willen veröffentlicht und so u.U. der Eindruck erweckt, die Grundrechtepartei unterstütze derartige Ziele. Hiermit distanziert sich die Grundrechtepartei ausdrücklich von solchen Bestrebungen und widerspricht jeder ungenehmigten Veröffentlichung ihrer Beiträge zur politischen Willensbildung des Volkes i.S.d. Art. 21 GG.

Wernicke Kommentar Art-19 GG

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<strong>FETT </strong><em>KURSIV</em><blockquote>„ZITAT“</blockquote>

9 Antworten zu “Wernicke Kommentar Art-19 GG”

  1. GVG, ZPO und StPO systematisch am sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nur 16 Monate nach Inkrafttreten des Bonner GG vorbeigeschleust « Steuern + Grundrechte.blog

    [...] sind nie wirklich in Kraft getreten. ( siehe hierzu “Zitiergebot.org” – Kommentar von Kurt-Georg Wernicke, Erstbearbeitung 1949 ) Ihre Nichtigkeitserklärung erfolgt seintens des BverfG einzig [...]

  2. Wulff klebt Scheins an seinen Bezügen wie auch an seinen Ämtern « Steuern + Grundrechte.blog

    [...] sollte der Kommentar von Kurt-Geord Wernicke zum Art. 19 des Bonner Grundgesetz von 1949 hier sein [...]

  3. Gesetzgeber, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung versus Grundrechtebindung gemäß Artikel 1 Abs. 3 GG am 23. Mai 2010 seit nunmehr 61 Jahren « Steuern + Grundrechte.blog

    [...] Bonner Kommentar zum Grundgesetz von 1950, Erstbarbeitung von Kurt-Georg Wernicke, steht zur Wirkweise des mit dem Bonner Grundgesetz am 23. Mai 1949 in Kraft getretenen Art. 19 GG [...]

  4. als die ranghöchste Rechtsnorm gestartet aber harrt noch immer auf seine Erfüllung – das Bonner Grundgesetz « Steuern + Grundrechte.blog

    [...] Mit dem Art. 19 GG haben die Mütter und Väter eine unverbrüchliche, einfachgesetzlich nicht einschränkbare und den Weg zu den ordentlichen Gerichten insbesondere für alle öffentlich – rechtlichen Streitigkeiten von verfassungsrechtlicher Art  garantierende Vorschrift geschaffen, die im wesentlichen dem Schutz der Grundrechte und der Grundrechtsträger selbst und damit – neben Art. 18 – zugleich der Sicherung der freiheitlichen Demokratie dienen soll. Während sich aber Art. 18 gegen die vom GR.-Trägern herrührende Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung wendet, soll Art. 19 die von öffentlichen Gewalten – möglicherweise -  ausgehende Gefahr bannen. ( dazu Wernicke 1949 ) [...]

  5. Das Bonner Grundgesetz – nur zur Täuschung der Alliierten oder doch die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland ? « Steuern + Grundrechte.blog

    [...] ersten Kommentar zum Bonner Grundgesetz, der 1949 im Grundrechteteil von Kurt-Georg Wernicke geschrieben worden ist, steht ausführlich nachzulesen, was es mit dem Artikel 19 GG, den Wernicke [...]

  6. Unverbrüchlichkeit des Bonner Grundgesetzes gemäß Art. 79 III GG ausgehebelt « Steuern + Grundrechte.blog

    [...] Bonner Kommentar zum Grundgesetz 1950 hat der Autor Kurt-Georg Wernicke sich wie folgt in den Erläuterungen zum Artikel 1 GG erklärend auf dem Inhalt der Wortprotokolle des parlamentarischen Rates, dem Gremium, das in den [...]

  7. vom Nationalsozialismus über Rechtsstaat klammheimlich zum Richterstaat? « Steuern + Grundrechte.blog

    [...] sich einmal um sachliche, zum anderen um formelle Erfordernisse (vgl. Wolff, JR. 1950, S.738 r.). ( hier der vollständige Wortlaut [...]

  8. Richter beugen systematisch das Recht, um die Ungültigkeit vieler Gesetze wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot zu vertuschen « Steuern + Grundrechte.blog

    [...] Deutung zugänglichen Rechtsbefehle hineingeschrieben. Nicht ohne Grund wird der Art. 19 GG “die Königin der Vorschriften” genannt. Der Erstkommentator des Bonner Grundgesetzes, Kurt-Georg Wernicke, hat die [...]

  9. Wannseekonferenz, Dr. Stukart: Wir müssen eine Gesetzgebung erhalten; was ist dann mit unseren geheimen Morden?; egal wie wir das bezeichnen, dann kommt alles raus! « Steuern + Grundrechte.blog

    [...] Für die Gesetzgebung gelegentlich entstehende Schwierigkeiten müssen dabei in Kauf genommen werden.“ (Bonner Kommentar zum GG 1950, von Kurt Georg Wernicke 1949 bearbeitete Erstfassung) [...]

  10. Keinen “Ersatzkaiser”, sondern einen “Staatsnotar”, der die Gesetze zumindest auf ihr zustande kommen nach diesem Grundgesetze zu prüfen hat, bevor er sie gegenzeichnet, wollten die Väter des Grundgesetzes « Steuern + Grundrechte.blog

    [...] ersten Kommentar zum Bonner Grundgesetz 1949 hat es Kurt-Georg Wernicke treffend und sogar laienhaft verständlich ausgedrückt, die Wirkweise des Art. 19 GG: “Art. [...]

  11. Art. 19 GG dient im wesentlichen dem Schutz der Grundrechte und damit — neben Art. 18 — zugleich der Sicherung der freiheitlichen Demokratie. « Steuern + Grundrechte.blog

    [...] Wernicke schrieb schon 1949, Zitat: „Art. 19 dient im wesentlichen dem Schutz der GR. ( red.: GR. Grundrechte ) und damit — neben Art. 18 — zugleich der Sicherung der freiheitlichen Demokratie. Während sich aber Art. 18 gegen die von GR.-Trägern herrührende Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung wendet, will Art 19 die von den öffentlichen Gewalten — möglicherweise — ausgehende Gefahr bannen. [...]

  12. Das Bonner Grundgesetz – nur zur Täuschung der Alliierten oder doch die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland? | Steuern und Grundrechte Blog

    [...] ersten Kommentar zum Bonner Grundgesetz, der 1949 im Grundrechteteil von Kurt-Georg Wernicke geschrieben worden ist, steht ausführlich nachzulesen, was es mit dem Artikel 19 GG, den Wernicke [...]

  13. Untätigkeit eines Gerichtes verletzt den Grundrechteträger in seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes | Steuern und Grundrechte Blog

    [...] des Deutschen Bundestages Kurt-Georg Wernicke sich schon 1949 wie folgt befasst und 1950 im ersten Bonner Kommentar zum Grundgesetz zu Art. 19 veröffentlicht: “Richtig ist vielmehr, dass das in Art. 19 Abs. 4, Satz 1 GG verfolgte Prinzip [...]

  14. Steuern + Grundrechte.blog » Blog Archive » Die Untätigkeit eines Gerichtes verletzt den Grundrechteträger in seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes

    [...] Archivs des Deutschen Bundestages Kurt-Georg Wernicke sich schon 1949 wie folgt befasst und 1950 im ersten Bonner Kommentar zum Grundgesetz zu Art. 19 veröffentlicht: “Richtig ist vielmehr, dass das in Art. 19 Abs. 4, Satz 1 GG verfolgte Prinzip [...]

  15. Steuern + Grundrechte.blog » Blog Archive » Art. 19 GG dient im wesentlichen dem Schutz der Grundrechte und damit — neben Art. 18 — zugleich der Sicherung der freiheitlichen Demokratie.

    [...] Wernicke schrieb schon 1949, Zitat: „Art. 19 dient im wesentlichen dem Schutz der GR. ( red.: GR. Grundrechte ) und damit — neben Art. 18 — zugleich der Sicherung der freiheitlichen Demokratie. Während sich aber Art. 18 gegen die von GR.-Trägern herrührende Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung wendet, will Art 19 die von den öffentlichen Gewalten — möglicherweise — ausgehende Gefahr bannen. [...]

  16. Steuern + Grundrechte.blog » Blog Archive » Keinen “Ersatzkaiser”, sondern einen “Staatsnotar”, der die Gesetze zumindest auf ihr zustande kommen nach diesem Grundgesetze zu prüfen hat, bevor er sie gegenzeichnet, woll

    [...] ersten Kommentar zum Bonner Grundgesetz 1949 hat es Kurt-Georg Wernicke treffend und sogar laienhaft verständlich ausgedrückt, die Wirkweise des Art. 19 GG: “Art. [...]

  17. Steuern + Grundrechte.blog » Blog Archive » Höpker-Aschoff; Drath; Ellinghaus; Heck; Heiland; Kutscher; Lehmann; Ritterspach; Scheffler; Stein; Wessel; Wintich und die Brüder Zweigert entmachteten als Richter am BverfG 1953 das sog. Zitierge

    [...] steht im Sitzungsprotokoll der 43. Sitzung des deutschen Bundestages am 01.03.1950 geschrieben: “Das Gesetz, das ich Ihnen vorlege, ist also [...]

  18. Steuern + Grundrechte.blog » Blog Archive » Das Bonner Grundgesetz - nur zur Täuschung der Alliierten oder doch die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland ?

    [...] ersten Kommentar zum Bonner Grundgesetz, der 1949 im Grundrechteteil von Kurt-Georg Wernicke geschrieben worden ist, steht ausführlich nachzulesen, was es mit dem Artikel 19 GG, den Wernicke [...]

  19. Steuern + Grundrechte.blog » Blog Archive » Wulff klebt Scheins an seinen Bezügen wie auch an seinen Ämtern

    [...] sollte der Kommentar von Kurt-Geord Wernicke zum Art. 19 des Bonner Grundgesetz von 1949 hier sein [...]

  20. Steuern + Grundrechte.blog » 2010 » Juni » 04

    [...] Bonner Kommentar zum Grundgesetz von 1950, Erstbearbeitung von Kurt-Georg Wernicke, steht geschrieben:  „Art. 19 dient im wesentlichen dem Schutz der GR. und damit — neben Art. [...]

  21. Steuern + Grundrechte.blog » 2010 » Mai » 20

    [...] Bonner Kommentar zum Grundgesetz von 1950, Erstbearbeitung von Kurt-Georg Wernicke, steht geschrieben:  „Art. 19 dient im wesentlichen dem Schutz der GR. und damit — neben Art. [...]

  22. Steuern + Grundrechte.blog » Blog Archive » Gesetzgeber, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung versus Grundrechtebindung gemäß Artikel 1 Abs. 3 GG am 23. Mai 2010 seit nunmehr 61 Jahren

    [...] Bonner Kommentar zum Grundgesetz von 1950, Erstbarbeitung von Kurt-Georg Wernicke, steht zur Wirkweise des mit dem Bonner Grundgesetz am 23. Mai 1949 in Kraft getretenen Art. 19 GG [...]

  23. Steuern + Grundrechte.blog » Blog Archive » Rechtsstaatliche Gerichtsbarkeit im Jahr 2010 oder noch immer Willkürjustiz in Deutschland?

    [...] Wolf aus dem Jahr 1998″ sowie auf der Seite “Zitiergebot.org” sowie in der Kommentierung zum Grundrechteteil des Bonner Grundgesetzes von Kurt-Georg Wernicke aus dem Jahr 1949 [...]

  24. Steuern + Grundrechte.blog » Blog Archive » GVG, ZPO und StPO systematisch am sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nur 16 Monate nach Inkrafttreten des Bonner GG vorbeigeschleust

    [...] ungültig, sind nie wirklich in Kraft getreten. ( sieh hierzu “Zitiergebot.org” – Kommentar von Kurt-Georg Wernicke, Erstbearbeitung 1949 ) Ihre Nichtigkeitserklärung erfolgt seintens des BverfG einzig [...]

  25. Steuern + Grundrechte.blog » Blog Archive » Wannseekonferenz, Dr. Stukart: Wir müssen eine Gesetzgebung erhalten; was ist dann mit unseren geheimen Morden?; egal wie wir das bezeichnen, dann kommt alles raus!

    [...] Für die Gesetzgebung gelegentlich entstehende Schwierigkeiten müssen dabei in Kauf genommen werden.“ (Bonner Kommentar zum GG 1950, von Kurt Georg Wernicke 1949 bearbeitete Erstfassung) [...]

  26. Steuern + Grundrechte.blog » Blog Archive » vom Nationalsozialismus über Rechtsstaat klammheimlich zum Richterstaat?

    [...] sich einmal um sachliche, zum anderen um formelle Erfordernisse (vgl. Wolff, JR. 1950, S.738 r.). ( hier der vollständige Wortlaut [...]

  27. Wernicke Kommentar Art-19 GG | Der Volkszustandsbericht!

    [...] 2.0Subscribe Sie sind/Du bist hier: Home / Politik, Recht / Wernicke Kommentar Art-19 GGWernicke Kommentar Art-19 GGBy Bürgerinitiativefür Verfassungsschutz on Friday, 16. April 2010 /15/105 Auszüge aus dem [...]

  28. Patriot

    Vielen Dank für die aufklärenden Worte!
    Na dann viel Erfolg mit dem Erhalt und der Durchsetzung des GG.
    Bemerkenswert ist auch Ihre Achtung der Meinungsfreiheit.

  29. Der Patriot

    Wieder einmal einer der üblichen Kommentare von Herrn H. Samjeske.
    Nach seinen Ausführungen kann ich lediglich erkennen, dass wir diesen Staat abschaffen sollten und H. Samjeske wird dann der “oberste” Jurist in “seinem” Staatswesen.
    mfg.

  30. Steuern + Grundrechte.blog » Blog Archive » Richter beugen systematisch das Recht, um die Ungültigkeit vieler Gesetze wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot zu vertuschen

    [...] Deutung zugänglichen Rechtsbefehle hineingeschrieben. Nicht ohne Grund wird der Art. 19 GG “die Königin der Vorschriften” genannt. Der Erstkommentator des Bonner Grundgesetzes, Kurt-Georg Wernicke, hat die [...]

  31. Steuern + Grundrechte.blog » Blog Archive » Zitiergebot, die Grundrechte garantierende verfassungsrechtlich verankerte zwingende Gültigkeitsvorschrift des Grundgesetzes

    [...] Der einzige, der sich der Bedeutung des vollständigen Art. 19 GG wohl bewusst gewesen ist und dieses dann auch möglichst vielen Menschen mitteilen wollte, war der Erstkommentator des Grundrechtekataloges des Bonner Grundgesetzes, Kurt-Georg Wernicke. In seinem inzwischen “kassierten” Kommentar von 1949 titulierte er denn auch den Art. 19 GG als “die Königin der Vorschriften“. Wernicke hatte erkannt, welche wichtige Funktionen im Art. 19 GG der parl. Rat gebündelt hatte und diese Erkenntnis und Funktionsweise kommentierte er in brillant einfacher Art und Weise. Der vollständige Kommentar von Kurt-Georg Wernicke zum Art. 19 Abs. 1 bis 4 GG findet sich auf der Seite zitiergebot.org. [...]

  32. Helmut Samjeske

    Auf die Besonderheit des Kommentators Wernicke erlaube ich mir hinzuweisen. Wernicke war Protokollführer im Parlamentarischen Rat. Er war kein Jurist, sondern Bibliothekar. Er verband demnach die in den Protokollen enthaltenen Aussagen mit den Rechtsbefehlen, die das Grundgesetz aufstellt. Er verband diese, ohne juristische Auslegung, formuliert in der Qualität eines Berichtes. Er steht damit in Gegensatz zu anderen Publikationen. Diese wurden von Juristen verfaßt, die ihre eigene ideologische Ausrichtung in der jeweiligen Kommentierung zu verwirklichen suchten. Diese Kommentierungen sind jedoch auf der Ebene des Grundgesetzes unzulässig.

    Der Parlamentarische Rat führte zur Verfassungsgebenden Versammlung, die das Grundgesetz als höchste Deutsche Rechtsnorm verabschiedete. In dieser Stellung ist eine „Kommentierung“, eine Auslegung nicht zulässig, denn eine Meinung, die sich mit gewichtigen Namen, wie z. B. von Man-goldt, Maunz-Dürig, Dreier etc. über das Grundgesetz erhebt, ist und bleibt lediglich eine Meinung. Diese Meinung steht dann auch noch unter Art. 5 Abs. 3 Satz 2 GG, soweit diese als Lehre oder in der Lehre vertreten wird. Art. 5 Abs. 3 Satz 2 GG: „Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von Treue zu der Verfassung.“

    Wenn also z. B. Kommentatoren die Gewichtigkeit von Art. 19 Abs. 1 und / oder 2 GG dahingehend relativieren, daß diese Grundrechtegarantien und Gültigkeitsvoraussetzungen lediglich als bloße Förmlichkeit abzutun sind, verfälschen diese den Sinn und Zweck von Art. 19 Abs. 1 und 2 GG. Es wird durch dieses verfälschen verheimlich, daß Art. 19 Abs. 1 und 2 GG der Maßstab der Freiheit ist, den das Grundgesetz garantiert. Die Mißachtung dieser Garantien suggeriert dem Volk, dem Grundrechtsträger, daß seine Freiheit erhalten worden ist. Es wird ein Schein erzeugt, ein Zustand suggeriert, der tatsächlich nicht besteht.

    Wenn diese Meinungen sodann auch noch vom Bundesverfassungsgericht rechtfertigend für dessen Entscheidung genommen werden, dann erleben wir genau denjenigen Zustand, den Kommentare eben nicht auslösen dürfen. Da das BVerfG gerade unter Hinweis auf von Mangoldt, Maunz-Düring, Lerche etc. Entscheidungen gefällt hat, hat das BVerfG keinesfalls den Rechtsbefehl des GG als unmittelbar geltendes Recht angewandt, sondern diesen mit Hilfe / Rechtfertigung der Kommentare „ausgelegt“, nein m. E. klar und eindeutig verfälscht. Es hat den Rechtsbefehl mißachtet, verweigert, eine Befehlsverweigerung vollendet. Diese kreative Rechtsverletzung ist in den ca. 42 Entscheidungen des BVerfG sehr gut von Lenniger herausgearbeitet und damit bewiesen worden.

    Es wird die Stellung des Grundgesetzes zu wenig beachtet. Das zwingend anzuwendende Prinzip der Normenhierachie läßt es nicht zu, daß der Gesetzgeber, der Bundespräsident, der Bundeskanzler, der Bundestagspräsident, der Bundesratspräsident, die Gerichte, die ausführende Gewalt, sämtliche Kommentatoren, das Bundesverfassungsgericht, die oberen Gerichte noch sonst ein „Sachwalter“, ein Grundrechtegarant und auch nicht der Grundrechtsträger, das Volk in seiner Stellung als Souverän, sich über das Grundgesetz hinwegsetzt, sich über das Grundgesetz stellt. Damit wird deutlich, daß die Kommentierung der höchsten Rechtsnorm nicht zulässig ist. Jeder Kommentator muß sich Art. 97 Abs. 1 Satz 2 GG erinnern, er ist in übertragenem Sinne dem Gesetz, dem Grundgesetz u n t e r w o r f e n . Er steht nicht über dem Gesetz.

    Man muß nach alledem das Grundgesetz als objektiven Diktator erkennen. Es ist objektiv ausgerichtet auf Menschenrechte, zumindest in der am 23.05.1949 verkündeten Fassung. Was das GG beabsichtigt hat, wird zuvörderst in den Protokollen des Parlamentarischen Rates erkennbar. Der Parlamentarische Rat hat damit die Qualität einer Gesellschafterversammlung, die durch deren Beschlüsse, den Gesellschaftsvertrag erarbeitet.

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