16.06.2026
Steht in Sachsen der Rundfunkbeitrag auf verfassungsgemäßer Grundlage?
Eine Frage, die seit über einem Jahrzehnt niemand verbindlich beantwortet hat.
Am 23. Juni 2026 verhandelte das Bundesverfassungsgericht über die Höhe des Rundfunkbeitrags. Diese Frage wurde dort nicht gestellt – und kann dort nicht entschieden werden.
Denn es geht um sächsisches Verfassungsrecht. Und das ist Sache des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs.
Was nachweisbar ist
Die sächsischen Gesetze, die den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag 2011 und 2016 in Landesrecht überführt haben, verstoßen gegen Artikel 37 Absatz 1 der Sächsischen Verfassung: Das Zitiergebot.
Dieses Gebot verpflichtet den Gesetzgeber, jedes Grundrecht, in das ein Gesetz eingreift, ausdrücklich zu benennen – unter Angabe des Artikels. Der Rundfunkbeitrag greift in das Grundrecht auf Datenschutz aus Artikel 33 der Sächsischen Verfassung ein. In den Gesetzen von 2011 und 2016 wird Artikel 33 nicht erwähnt. Wer die Gesetze aufschlägt, sieht es sofort.
Was die Staatsregierung selbst belegt hat
2017 erklärte die Sächsische Staatskanzlei, das Zitiergebot sei „entbehrlich“.
2020 schrieb dieselbe Staatskanzlei beim nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ausdrücklich in das Gesetz, dass Artikel 33 der Sächsischen Verfassung eingeschränkt wird – und begründete das in der Gesetzesbegründung ausdrücklich mit dem Zitiergebot.
Beides zugleich kann nicht stimmen. Ein nichtiges Gesetz kann zudem durch ein späteres Gesetz nicht geheilt werden.
Dieser Sachverhalt ist Gegenstand eines offenen Briefes an Ministerpräsident Michael Kretschmer, MDR-Intendant Ralf Ludwig und die Fraktionen des Sächsischen Landtags vom 16. Juni 2026. Der Brief dokumentiert den Verfassungsverstoß, belegt ihn mit Primärquellen und fordert die Verantwortlichen zur Klärung auf.
15.05.2026
Diese Website ist im Aufbau – und das mit Absicht.
Hier finden Sie zunächst den offenen Brief an Ministerpräsident Kretschmer, MDR-Intendant Ludwig und die Fraktionen des Sächsischen Landtags sowie die vollständige Belegliste dazu.
In den kommenden Wochen und Monaten wird die Seite Schritt für Schritt erweitert: mit verständlichen Erklärungen zum Zitiergebot der Sächsischen Verfassung und seiner Verletzung beim Rundfunkbeitrag, mit den gesetzlichen Grundlagen der sächsischen Zustimmungsgesetze und mit aktuellen Informationen zum laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Dresden.
Es lohnt sich, gelegentlich vorbeizuschauen.
